Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Doch sind die Bewilligungsverfahren und die genehmigten Stundenzahlen recht unterschiedlich. Es gibt einige private Tarife, welche nur sogenannte Basisleistungen vorsehen. Gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt. Bei einigen Kassen muss nach den ersten so genannten probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.
Checkliste für die Abklärung mit der privaten Krankenversicherung:
1. Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
2. Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
3. Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?
4. Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung?
5. Wenn ja, wie viele Stunden jährlich? Andere Begrenzungen? Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?
Eine 50-minütige verhaltenstherapeutische Einzelsitzung wird nach der GOP mit einem Honorar in Höhe von 100,56 € vergütet. Dieser Satz wird von den meisten privaten Krankenversicherungen komnplett erstattet. Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Vorfeld abgeklärt werden sollten.
Bitte beachten Sie, dass die getroffene Gebührenvereinbarung einen Honoraranspruch allein Ihnen persönlich gegenüber auslöst. Das Honorar ist also unabhängig von der Erstattung durch Dritte persönlich zu entrichten.
Achtung: Sowohl Beihilfe als auch private Versicherungen erstatten erst, nachdem sie die Übernahme der Therapiekosten schriftlich genehmigt haben - und zwar erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung! Die Probesitzungen sind davon ausgenommen.