Privatpraxis für Psychotherapie
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Das Erstgespräch ist der Einstieg in die Psychotherapie. Sympathie spielt auch in einer Psychotherapie eine wichtige Rolle; schließlich geht es um sehr persönliche Angelegenheiten, die Sie sicherlich nicht mit jedem besprechen möchten.

Nach dem Erstgespräch gibt es die Möglichkeit weiterer 4 probatorischer Sitzungen (Probesitzungen), die Ihnen und mir die Gelegenheit geben einzuschätzen, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar und sinnvoll ist.

Für das unverbindliche Erstgespräch stelle ich ein Honorar in Höhe von 100,55 Euro in Rechnung. Für die vier nachfolgenden probatorischen Sitzungen berechne ich ebenfalls ein Honorar in Höhe von 100,55 Euro (Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP).



Die Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen werden von den Privaten Krankenversicherungen in der Regel problemlos übernommen. Sie sollten dennoch vor der ersten Sitzung noch einmal kurz Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten, da die Vertragsbedingungen der einzelnen Privatversicherungen sehr unterschiedlich sind. Das Honorar für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen beträgt jeweils 100,55 Euro (GOP).

Sie erhalten von mir eine private Rechnung, die Sie dann bitte bei Ihrer Kasse zur Kostenerstattung einreichen.



Seit dem 1. April 2017 sind die neuen Psychotherapierichtlinien in Kraft getreten.

Vor einem Erstgespräch in meiner Praxis müssen gesetzlich versicherte Patienten einen Termin in der sog. "Psychotherapeutischen Sprechstunde" bei einem Kassentherapeuten wahrnehmen. Dort wird geprüft, ob eine behandlungsbedürftige Störung mit Krankheitswert vorliegt und ob eine Psychotherapieindikation gegeben ist (Formblatt PV 11).

Sie können erst danach einen Termin in meiner Praxis vereinbaren. Eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren setzt außerdem voraus, dass Sie nachweislich innerhalb von 3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Kollegen erhalten können.



Die Höhe des Honorars für das Erstgespräch beträgt 100,55 Euro. Für die vier nachfolgenden probatorischen Sitzungen werden ebenfalls100,55 Euro (GOP) pro Sitzung privat in Rechnung gestellt.


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