Privatpraxis für Psychotherapie
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Sie haben die Möglichkeit mein Psychotherapie-Angebot als sogenannter Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie, beispielsweise aus persönlichen Gründen und unabhängig von Ihrer Krankenkasse, die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. Eine 50-minütige Therapiesitzung wird mit einem Honorar in Höhe von 100,56 Euro (GOP) berechnet.



Hinweis für die Einkommensteuererklärung:

Abhängig von der Höhe der privaten Aufwendungen kann Psychotherapie als private Gesundheits-Aufwendung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese sind als "Außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Psychotherapie durch einen Arzt als notwendig verordnet wurde.

Ein Steuerabzug ist erst möglich, wenn die Summe der angefallenen Gesundheitskosten pro Jahr die zumutbare Eigenbelastung überschreitet. Kosten, die abhängig von Familienstand und Kinderzahl den jeweiligen Grenzbetrag übersteigen, können dann bei der Steuer mindernd berücksichtigt werden. Dies bietet sich an, wenn Sie nicht möchten, dass bei bestimmten Stellen (Krankenkasse, Versicherungen) bekannt wird, dass Sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen oder wenn Ihnen die Krankenkasse keine Kostenübernahme erteilt.





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